
Erklärt: Studentische Mitbestimmung an der BOKU
Hast du dich schon einmal gefragt, was die ÖH eigentlich ist? Und wie Studierende jetzt genau mitbestimmen bei Entscheidungen der
Ein Antrag für Förderung durch den ÖH BOKU Sozialfonds kann jederzeit gestellt werden. Dazu muss das Antragsformular ausgefüllt und gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten an sozial@oehboku.at geschickt werden.
Alle Anträge müssen folgende Dokumente beinhalten:
zusätzlich bei Studierenden mit Partner*innen oder Kind(er):
zusätzlich bei Studierenden mir Behinderungen:
Für eine Förderung aus dem ÖH BOKU Sozialfonds müssen aus den letzten beiden Semestern Prüfungen im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten oder 3 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden. Für Studierende mit Kindern, behinderte Studierende sowie Doktorand*innen ist eine absolvierte Studienleistung von mindestens vier ECTS-Punkten oder eineinhalb Semesterstunden ausreichend.
Der ÖH BOKU Sozialfonds bietet allen ordentlichen Studierenden, welche sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, pro Studienjahr (alle 12 Monate) eine einmalig ausbezahlte Unterstützung an. Für mehr Informationen, siehe Richtlinien.
Der ÖH BOKU Sozialfonds wird einmalig ausbezahlt. Ein Antrag kann alle 12 Monate gestellt werden.
Die Höhe der im Studienjahr gewährten Unterstützungen richtet sich nach den dafür zur Verfügung stehenden Budgetmitteln der Hochschüler*innenschaft an der Universität für Bodenkultur Wien und nach der sozialen Notlage der Antragsteller*innen.
Bei Fragen kann jederzeit eine Mail an sozial@oehboku.at geschickt werden, wir helfen gerne beim ausfüllen des Antrags :)
Hast du dich schon einmal gefragt, was die ÖH eigentlich ist? Und wie Studierende jetzt genau mitbestimmen bei Entscheidungen der
Alle Studierende müssen ihn einzahlen: Den ÖH-Beitrag Doch was ist der ÖH-Beitrag überhaupt? Der ÖH-Beitrag (auf BOKUonline auch „Studierenden-Beitrag genannt)
Wir freuen uns dich und alle Erstsemestrigen an der BOKU Willkommen zu heißen!
Muthgasse II
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