Die fristgerechte Einzahlung des ÖH-Beitrages bzw. des Studienbeitrages ist Voraussetzung für die Weitermeldung deines Studiums und ist zu Beginn jedes Semester fällig. Die zuständige Stelle sind die Studienservices der BOKU.
Bitte achte darauf immer Anfragen von deiner BOKU-Email-Adresse (@students.boku.ac.at) zu versenden. Die Studienservices akzeptieren aus Datenschutzgründe keine Anträge oder Informations-Anfragen von deiner privaten E-Mail-Adresse.
Befristete studienbeitragsfreie Zeit
Studierende, welche die vorgesehene Studienzeit (Regelstudienzeit) um nicht mehr als zwei Semester überschreiten und einer der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, sind vom Studienbeitrag befreit.
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU-BürgerInnen
- EWR-BürgerInnen (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat)
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
- „Daueraufenthalt – EG“ ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
- „Daueraufenthalt – EG“ ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
- „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde Studierende, die unter die Personengruppen-Verordnung fallen
- Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“
Bitte beachte, dass der ÖH-Beitrag (im Jahr 2021 in der Höhe von 20,20 €) immer für deine Weitermeldung zu bezahlen ist.
Die Höhe des Studienbeitrags beträgt für ordentlich Studierende 363,36 € und für Drittstaatsangehörige 726,72 € pro Semester.
Für die Einzahlung deines Beitrages, rufe bitte deinen persönlichen Status in BOKUonline unter „Studienbeitragsstatus“ auf und entnehme alle notwendigen Daten für deine Überweisung von dort.
Prinzipiell, kannst du deinen Studienbeitrag (sowie auch den ÖH-Beitrag) einzahlen mittels:
Online-Überweisung: bitte achte hier darauf, dass du deine 12-stelligen Semesterkundendaten korrekt und nur diese (ohne weiteren Text) im Feld „Zahlungsreferenz“ eingibst, da es ansonsten zu Verzögerung oder zu keiner Zuordnung kommen kann. Achtung! Die 12-stelligen Semesterkundendaten ändern sich jedes Semester!
Bankomatkarte: das kannst du direkt im Büro des Studienservices der BOKU tun und hat den Vorteil, dass deine Einzahlung dir sofort auf deinem Studierendenkonto gutgeschrieben wird und du gleich weitergemeldet wirst.
Zahlungsinformation: erhältlich in den Studienservices. Bitte beachte, dass bei Auslandsüberweisungen Spesen anfallen können, welche von deinem einbezahlten Betrag abgezogen werden und folglich dazu führen, dass dein Studienbeitrag unvollständig ist und dein Studium nicht automatisch weitergemeldet wird. Um dies zu vermeiden, verwende bitte für deine Einzahlung folgende Codes.
IBAN: AT953200097700977991
BIC: RLNWATWWXXX
Eine Verlängerung der beitragsfreien Zeit ist möglich, jedoch muss dafür entweder eine Beurlaubung vorliegen oder eine ÖH-Tätigkeit ausgeübt worden sein. Bitte beachte dazu nachfolgendes:
Verlängerung der beitragsfreien Zeit
Beurlaubung: hierbei werden die Semester, in denen eine Beurlaubung vorliegt, bei der Bestimmung der Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums nicht berücksichtigt
ÖH-Tätigkeit:
die Tätigkeit als Studierendenvertreter*In im Sinne des Hochschüler*Innenschaftsgesetzes darf nicht länger als 6 Semester zurückliegen.
die Funktion muss mindestens ein ganzes Semester ausgeübt worden sein.
der Antrag ist bis 31. März (Sommersemester) und bis 31. Oktober (Wintersemester) des betreffenden Semesters (für das die studienbeitragsfreie Zeit berücksichtigt werden soll) einzubringen.
Das notwendige Formular sowie weitere Information findest du hier.
Nach Ablauf kann der Beitrag für ein Semester allerdings Erlassen (im Vorhinein) oder Rückerstattet (rückwirkend) werden!
Um den Erlass des Studienbeitrages anzufordern, muss einer der nachfolgenden Gründe erfüllt werden und der Antrag im Vorhinein in den Studienservices gestellt werden! Die Antragsfrist dafür endet für das jeweilige Wintersemester am 31. Oktober bzw. für das jeweilige Sommersemester am 31. März.
Nachfolgend findest du die benötigten Formulare, welche je nach Erlassgrund im Original vorgelegt werden müssen.
Nachfolgende Erlassgründe gelten für ordentliche Studierende aus einem EU- oder EWR Staat, der Schweiz, Konventionsflüchtlinge und Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltsberechtigung für Österreich/EU:
- Eine durch Krankheit verursachte Hinderung am Studium für zumindest zwei Monate im betreffenden Semester
- Nachweis: Bestätigung eines Facharztes (Formular)
- Erlassdauer: längstens für zwei aufeinanderfolgende Semester (neuerliche Beantragung möglich)
- Eine durch Schwangerschaft verursachte Hinderung am Studium für zumindest zwei Monate im betreffenden Semester
- Nachweis: Bestätigung eines Facharztes
- Erlassdauer: längstens für zwei aufeinanderfolgende Semester
- Die überwiegende Betreuung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Geburtstag bzw. Schuleintritt
- Nachweis: Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes, Meldezettel der/des betreuenden Studierenden und eidesstattliche Erklärung, dass sie/er sich der überwiegenden Betreuung widmet
- Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber einer/einem Angehörigen
- Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eigener Meldezettel und Meldezettel der zu pflegenden Person
- Erlassdauer: ein Semester (neuerliche Beantragung möglich)
- Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 %
- Nachweis: Behindertenpass, vom Bundessozialamt ausgestellt
- Erlassdauer: für die Dauer des Studiums bzw. für die Dauer der Behinderung
- Präsenz- oder Zivildienst, wenn innerhalb des entsprechenden Studiums bzw. Studienabschnittes mehr als zwei Monate dafür verwendet wurden.
- Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur
- Bezug von Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992 im laufenden bzw. dem unmittelbar vorangegangenen Semester.
- Nachweis: Bescheid der Studienbeihilfenbehörde
- Erlassdauer: längstens für zwei aufeinanderfolgende Semester
Mehr Informationen findest du hier.
Eine Rückerstattung kannst du nur im Nachhinein bei nachfolgenden Situationen beantragen, wenn der Beitrag rechtzeitig bezahlt wurde:
- der Studienbeitrag inkl. Studierendenbeitrag u. allfälliger Sonderbeiträge doppelt bezahlt wurde
- auf einen gestellten Antrag hin der bereits entrichtete Studienbeitrag erlassen wurde
- ein Beitrag entrichtet wurde, der auf Grund des verspäteten Einlangens keine Fortsetzungsmeldung bewirken konnte
- der Studienabschlusses auf Grund des Fortwirkens der Fortsetzungsmeldung des Vorsemesters auch ohne Beitragszahlung für das aktuelle Semester möglich gewesen wäre
- der Beitrag entrichtet wurde, eine Abmeldung vom Studium jedoch innerhalb der Nachfrist erfolgt
Der Antrag muss für das Wintersemester spätestens bis zum nächstfolgenden 31. März und für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September in den Studienservices eingereicht werden.
FAQ
Wo muss ich den Studienbeitrag einzahlen?
Die zuständige Stelle sind die Studienservices der BOKU und nicht die ÖH BOKU! Für die Einzahlung deines Beitrages, rufe bitte deinen persönlichen Status in BOKUonline unter „Studienbeitragsstatus“ auf und entnehme alle notwendigen Daten für deine Überweisung von dort.
Wie lange muss ich keinen Studienbeitrag zahlen?
Für jedes Studium wird die studienbeitragsfreie Zeit neu berechnet. Diese setzt sich aus der Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester zusammen.
Studienbeitragsfreie Zeit für ein Bachelor an der BOKU sind somit 8 (6+2) Semester!
Bitte beachte, dass der ÖH-Beitrag (im Jahr 2021 in der Höhe von 20,20 €) immer für deine Weitermeldung zu bezahlen ist.
Aber Achtung! Nicht befreit sind Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltstitel „Aufenthaltsbewilligung Studierende“. Diese müssen von Anfang an den vollen Beitrag zahlen. Allerdings gibt es für einige Länder eine leistungsbezogene Studienbeihile!
Wo sehe ich wie viel und bis wann ich den Beitrag einzahlen muss?
Die Beitragshöhe sowie die dazugehörige Frist findest du in deiner Visitenkarte auf BOKUonline unter „Studienbeitragsstatus“. Dort sind alle notwendigen Daten für deine Überweisung ersichtlich.
Kann ich den Studienbeitrag in Teilen oder Raten zahlen?
Nein, den Studienbeitrag in Teilen oder Raten zu zahlen ist nicht möglich! Bitte zahle deine Beträge genau und fristgerecht ein.
Wie lange dauert es, bis dass ich weitergemeldet bin?
Zwischen Zahlungsvorgang und Zahlungseingang können aufgrund organisatorischer Abläufe bis zu 7 Tage vergehen (Ausnahme: Bezahlung mittels Bankomat). Nach Einlangen des Betrages wird dir eine Zahlungsinformation via E-Mail übermittelt. Zusätzlich kannst du in BOKUonline unter „Studienbeitragsstatus“ einsehen, ob der Beitrag verbucht wurde.
Ich habe den Beitrag falsch eingezahlt, was soll ich tun?
Wenn es zu einer Fehleinzahlung gekommen ist, wird der Beitrag bei Einzahlungen in den meisten Fällen an die Auftraggeberbank zurück überwiesen. Bitte zahle nochmal den Beitrag korrekt und bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. der Nachfrist (Achtung, Erhöhung des Studienbeitrages um 10%, je nach Staatsbürgerschaft und Studiendauer)!
Mehr Informationen findest du hier.
Wir empfehlen jedoch, nochmal zur Sicherheit eine E-Mail an die Studienservices zu schreiben.
Wo stelle ich den Antrag für Verlängerung, Erlass oder Rückforderung?
Die zuständige Stelle sind die Studienservices der BOKU. Sende deinen Antrag daher bitte direkt dorthin!
Bitte achte darauf deine Bewerbungsformulare immer vollständig und von deiner BOKU-Email-Adresse (@students.boku.ac.at) zu versenden. Die Studienservices akzeptieren aus Datenschutzgründe keine Anträge oder Informations-Anfragen von deiner privaten E-Mail-Adresse. Des Weiteren können unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.
Ich werde voraussichtlich kurz vor Ende der Nachfrist mit dem Studium fertig und schließe somit im 8 Semester mein Bachelorstudium ab. Muss ich den Studienbeitrag einzahlen?
Nein, wenn du innerhalb der Nachfrist dein Studium abschließt, musst du nicht zwingendermaßen den Studienbeitrag für dein 9. Semester einzahlen. Wenn du dir jedoch unsicher bist, ob du vor Ende der Nachfrist mit deinem Studium fertig wirst, kannst du vorsichtshalber den Studienbeitrag einzahlen. Den Studienbeitrag kannst du im Nachhinein zurückfordern, sofern du dein Studium tatsächlich vor Ende der Nachfrist abgeschlossen hast.
Ich arbeite Vollzeit und bin deshalb im 10. Semester, muss ich Studienbeitrag bezahlen?
Ja, grundsätzlich musst du den Studienbeitrag bezahlen. Es gibt aber die Möglichkeit den Studienbeitrag erlassen (im Vorhinein) oder rückerstattet (im Nachhinein) zu bekommen.
Mehr Informationen für:
Unter welchen Umständen kann mein bezahlter Studienbeitrag rückerstattet werden?
Du kannst dir deinen bezahlten Studienbeitrag rückerstatten lassen, wenn
- der Studienbeitrag inkl. Studierendenbeitrag u. allfälliger Sonderbeiträge doppelt bezahlt wurde.
- auf einen gestellten Antrag hin der bereits entrichtete Studienbeitrag erlassen wurde.
- ein Beitrag entrichtet wurde, der auf Grund des verspäteten Einlangens keine Fortsetzungsmeldung bewirken konnte.
- der Studienabschluss auf Grund des Fortwirkens der Fortsetzungsmeldung des Vorsemesters auch ohne Beitragszahlung für das aktuelle Semester möglich gewesen wäre.
- der Beitrag entrichtet wurde, eine Abmeldung vom Studium jedoch innerhalb der Nachfrist erfolgt.