ÖH BOKU Sozialfonds
Antragstellung
Ein Antrag für Förderung durch den ÖH BOKU Sozialfonds kann jederzeit gestellt werden. Dazu muss das Antragsformular ausgefüllt und gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten an sozial@oehboku.at geschickt werden.
Alle Anträge müssen folgende Dokumente beinhalten:
- Antragsformular
- Personalausweis mit Lichtbild
- Meldebestätigung
- Einkommensnachweis
- Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Stellen oder Personen
- Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Überweisungsbestätigungen oder Rechnungen über entstandene Aufwendungen:
- Wohnkosten
- Grundgebühren für Telefon und Rundfunk
- Kosten der Haushaltsversicherung
- Kosten der Krankenversicherung
- Ausgaben für notwendige Fahrten am und zum Studienort
- sonstiges
- Studienblatt für das laufende Semester (in BOKUonline unter Studienbestätigungen -> Studienblatt)
- Studienerfolgsnachweis (in BOKUonline unter Studienerfolgsnachweis -> Studienerfolgsnachweis)
zusätzlich bei Studierenden mit Partner*innen oder Kind(er):
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder
- Einkommensnachweis Partner*in
zusätzlich bei Studierenden mir Behinderungen:
- Nachweis über Behinderungen (Behindertenpass, ärztliches Attest)
Leistungsnachweis
Für eine Förderung aus dem ÖH BOKU Sozialfonds müssen aus den letzten beiden Semestern Prüfungen im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten oder 3 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden. Für Studierende mit Kindern, behinderte Studierende sowie Doktorand*innen ist eine absolvierte Studienleistung von mindestens vier ECTS-Punkten oder eineinhalb Semesterstunden ausreichend.
Allgemeine Information
Anspruch & Voraussetzungen
Der ÖH BOKU Sozialfonds bietet allen ordentlichen Studierenden, welche sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, pro Studienjahr (alle 12 Monate) eine einmalig ausbezahlte Unterstützung an. Für mehr Informationen, siehe Richtlinien.
Bezugsdauer
Der ÖH BOKU Sozialfonds wird einmalig ausbezahlt. Ein Antrag kann alle 12 Monate gestellt werden.
Förderhöhe
Die Höhe der im Studienjahr gewährten Unterstützungen richtet sich nach den dafür zur Verfügung stehenden Budgetmitteln der Hochschüler*innenschaft an der Universität für Bodenkultur Wien und nach der sozialen Notlage der Antragsteller*innen.
Sonstiges
Bei Fragen kann jederzeit eine Mail an sozial@oehboku.at geschickt werden, wir helfen gerne beim ausfüllen des Antrags :)