ÖH Boku - Tannenzweig

Beurlaubung

Studierende können sich nach einem Antrag aus folgenden gesetzlich festgeschrieben Gründen beurlauben lassen: Während eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Bei einer Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, Schwangerschaft, Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten, Bei Ableistung...

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