Beurlaubung
Studierende können sich nach einem Antrag aus folgenden gesetzlich festgeschrieben Gründen beurlauben lassen:
Während eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes,
Bei einer Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert,
Schwangerschaft,
Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten,
Bei Ableistung...