Als Mitglied der Österreichischen Hochschüler*innenschaft an der Universität für Bodenkultur hast du das Recht Informationen zu erhalten.
Vielleicht findest du bereits eine Antwort auf deine Frage unter unseren Veröffentlichungen.
Wenn du die benötigte Information nicht finden kannst, stelle bitte dein konkretes Begehren an boeh_informationsfreiheit@boku.ac.at.
Bitte beachte, dass als Nachweis der Mitgliedschaft der Hochschüler*innenschaft an der Universität für Bodenklutur folgende Nachweise in Frage kommen:
- Inskriptionsbestätigung
- Studienblatt
- Studienzeitbestätigung
Ein solcher Nachweis ist notwendig, da gem. Art. 22a Abs. 2 B-VG Selbstverwaltungskörper nur gegenüber Ihren Mitgliedern informationspflichtig sind.
Solltest du Informationen von der Universität für Bodenkultur benötigen, dann bitte unter diesem Link: https://boku.ac.at/recht/informationsfreiheit