
4. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung
Am Donnerstag den 11.06.2026 findet um 10:00 Uhr die 4. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung an der BOKU in der Funktionsperiode
Ein Antrag für Förderung durch den ÖH BOKU Unterstützungsfonds kann jederzeit gestellt werden, jedoch werden alle Anträge gesammelt nach der jeweiligen Frist bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, muss eine Mail mit dem Antragsformular und mit den unten angeführten Dokumenten an sozial@oehboku.at gesendet werden.
Die Antragsfrist für das zurückliegende Sommersemester endet am 31. Oktober und für das zurückliegende Wintersemester am 31. März. Anträge, die nach Ende der Frist eingehen, werden schon für die nächste Frist angenommen.
Alle Anträgsteller*innen müssen folgende Dokumente bereitstellen:
zusätzlich bei Studierenden mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen und Teilleistungsstörungen:
zusätzlich bei Studierenden mit Betreuungspflichten bei Kind(ern):
zusätzlich bei Studierenden mit Betreuungspflichten anderen Angehörigen gegenüber:
zusätzlich bei Studierenden mit Sprachbarrieren:
Für eine Förderung aus dem ÖH BOKU Unterstützungsfonds müssen aus den letzten beiden Semestern Prüfungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 4 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden.
Der ÖH BOKU Unterstützungsfonds richtet sich an
und bietet eine finanzielle Unterstützung für die im Studium entstandenen Mehrkosten an. Für mehr Informationen siehe Richtlinien.
For the english guidelines and application form, please click here
Die Unterstützung wird pro Semester einmalig ausbezahlt.
Die Unterstützung beträgt mindestens 50,- € und höchstens 150,- €.
Es können nur bereits entstandene Kosten eingereicht werden. Bei Sprachkursen muss der Kurs bereits positiv abgeschlossen worden sein, um eine finanzielle Unterstützung beantragen zu können.

Am Donnerstag den 11.06.2026 findet um 10:00 Uhr die 4. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung an der BOKU in der Funktionsperiode

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