ÖH BOKU Unterstützungsfonds
Antragstellung
Ein Antrag für Förderung durch den ÖH BOKU Unterstützungsfonds kann jederzeit gestellt werden, jedoch werden alle Anträge gesammelt nach der jeweiligen Frist bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, muss eine Mail mit dem Antragsformular und mit den unten angeführten Dokumenten an sozial@oehboku.at gesendet werden.
Die Antragsfrist für das zurückliegende Sommersemester endet am 31. Oktober und für das zurückliegende Wintersemester am 31. März. Anträge, die nach Ende der Frist eingehen, werden schon für die nächste Frist angenommen.
Alle Anträgsteller*innen müssen folgende Dokumente bereitstellen:
- Antagsformular
- Meldebestätigung
- Studienblatt für das laufende Semester (in BOKUonline unter Studienbestätigungen -> Studienblatt)
- Studienerfolgsnachweis (in BOKUonline unter Studienerfolgsnachweis -> Studienerfolgsnachweis)
- BOKU Studierendenausweis
zusätzlich bei Studierenden mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen und Teilleistungsstörungen:
- Nachweis über Beeinträchtigung (Behindertenpass, ärztliches Gutachten oder Attest, Bestätigung klinischer Psycholog*in)
- Nachweis der verrechneten Leistungen (Honorarnoten, Rechnungen)
- Nachweis von Rezeptgebührenbefreiung (wenn vorhanden)
zusätzlich bei Studierenden mit Betreuungspflichten bei Kind(ern):
- Geburtsurkunde des Kindes
- Aktueller Familienbeihilfebescheid oder aktueller Meldezettel des Kindes (max. 6 Monate alt)
- evtl. Beurlaubungsbescheid des Elternteils (für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird)
- PhD-Studierende falls noch kein Studienerfolgsnachweis vorliegt: Bestätigung über das akzeptierte “Thesis Proposal”
zusätzlich bei Studierenden mit Betreuungspflichten anderen Angehörigen gegenüber:
- Nachweis über die Pflegestufe/Pflegebedürftigkeit der Angehörigen
- Pflegegeldbezug /-ablehnung
zusätzlich bei Studierenden mit Sprachbarrieren:
- Kurszeugnis eines positiv abgeschlossenen Deutschkurses
- Zahlungsbestätigung Deutschkurs
Leistungsnachweis
Für eine Förderung aus dem ÖH BOKU Unterstützungsfonds müssen aus den letzten beiden Semestern Prüfungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 4 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden.
Allgemeine Information
Anspruch & Voraussetzungen
Der ÖH BOKU Unterstützungsfonds richtet sich an
- Studierenden mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen
- Studierenden mit Betreuungspflichten bei Kind(ern)
- Studierenden mit Sprachbarrieren
und bietet eine finanzielle Unterstützung für die im Studium entstandenen Mehrkosten an. Für mehr Informationen siehe Richtlinien.
For the english guidelines and application form, please click here
Bezugsdauer
Die Unterstützung wird pro Semester einmalig ausbezahlt.
Förderhöhe
Die Unterstützung beträgt mindestens 50,- € und höchstens 150,- €.
Sonstiges
Es können nur bereits entstandene Kosten eingereicht werden. Bei Sprachkursen muss der Kurs bereits positiv abgeschlossen worden sein, um eine finanzielle Unterstützung beantragen zu können.