
3. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung
Am Donnerstag den 12.03.2026 findet um 10:00 Uhr die 3. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung an der BOKU in der Funktionsperiode
Die für das Förderstipendium zuständige Stelle sind die Studienservices der BOKU. Die Bewerbung ist innerhalb der Bewerbungsfristen einschließlich der geforderten Beilagen per E-Mail (ausschließlich von der @students.boku.ac.at-Mailadresse) an studienservices@boku.ac.at zu senden.
Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2023 ist der 02. Juni 2021 bzw. 03. November 2023.
Bitte achte darauf, dass deine Bewerbungsformulare immer vollständig sind!
Bitte beachte, dass die gleichzeitige Beantragung des KUWI-Stipendiums und des Förderungsstipendiums nicht erlaubt ist.
Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden (z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien) und die Förderungswürdigkeit der Arbeit.
Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B. ein außergewöhnliches Thema.
Um dich in etwa orientieren zu können, welche Anforderungen du erfüllen musst, kannst du dir hier die letzte offizielle Ausschreibung und das Antragsformular anschauen.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Ausschreibung und das Bewerbungsformular findest du hier.
Das Förderungsstipendium wird für die Durchführung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Magisterarbeit, Dissertation) vergeben und soll mit einem einmaligen Geldbetrag dem/der Studierenden helfen das Studium abzuschließen. Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind: überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden – z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien, Förderungswürdigkeit der Arbeit. Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema. Der Antrag eines Förderungsstipendiums ist an bestimmte Fristen gebunden. Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich. Beachte dafür die Informationen der Studienabteilung
Das Förderstipendium richten sich an Studierende, welche eine Förderung für die Durchführung ihrer noch nicht abgeschlossen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Magisterarbeit, Dissertation) benötigen.
Für das Kalenderjahr 2023 beträgt die Höhe des Förderungsstipendiums mindestens 750,- € und höchstens 3.600,- €. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Das Förderstipendium soll dir bei deinem Abschluss vom Studium helfen und wird einmalig für eine Leistung (Arbeit) ausbezahlt.
Wie erfahre ich über die Zuerkennung oder Ablehnung des Stipendiums?
Die Zuerkennung oder Ablehnung wird dir schriftlich (per Post) zugesendet.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen findest du hier.

Am Donnerstag den 12.03.2026 findet um 10:00 Uhr die 3. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung an der BOKU in der Funktionsperiode

Die 15 Referate der ÖH BOKU sind ein essentieller Teil des Unialltags und bilden den Kern der studentischen Mitarbeit. Von

Wir freuen uns dich und alle Erstsemestrigen an der BOKU Willkommen zu heißen!
Muthgasse II
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