Einreichen der Abschlussdokumente:
Im Prinzip müssen einfach die notwendigen Unterlagen in elektronischer Form an die Studienservices übermittelt werden. Eine Anleitung dafür, wie das funktioniert findest du unter: https://boku.ac.at/studienservices/themen/infos-studienabschluss/studienabschluss-von-bachelorstudien Für jedes Studium sind die Formulare eigens gestaltet, jedenfalls erforderlich ist:
- Formular (Ansuchen um Ausstellung der Dokumente)
- Studienblatt
- Entlastungsstempel der Bib (Nachweis, dass du keine Leihgebühren offen hast)
- Auflistung der (freien) Wahl-LVs -> hier musst du angeben, welche der LVs du als freie Wahl-LVs bzw. Wahl-LVs heranziehst
- ggf. Zeugnisse für freie Wahl-LVs, wenn sie an anderen Bildungseinrichtungen absolviert wurden
- ggf. Anerkennungsbescheide
Nachdem du alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen erbracht hast (Äquivalenzliste beachten), wird dein Studium innerhalb von 4 Wochen automatisch geschlossen. Du musst also den Antrag auf Abschluss innerhalb dieser Frist stellen.
Was ist eine Äquivalenzliste?
Wenn während du studiert hast der Studienplan geändert wurde, kann es sein dass du in eine andere Studienplanversion umgeschrieben wurdest. Das bedeutet, dass sich evtl. Fächer ändern, die du schon absolviert hast. In diesen Fällen gibt es eine Äquivalenzliste, die sagt welche Fächer aus dem alten Studienplan Fächern im neuen Studienplan gleichwertig sind. Du findest die Äquivalenzlisten auf der BOKU Website (auf der Übersichtsseite zu deinem Studium). Die Äquivalenzliste wird erst berücksichtigt, wenn du deinen Abschluss einreichst, du kannst allerdings davor deine absolvierten Fächer abgleichen. Dafür kannst du in BOKUonline unter “Mein Studium” nachsehen, welche Fächer vom System automatisch erkannt werden (werden als positive Leistung vermerkt (das “P”). Wenn dort ein Fach nicht erkannt wird (weil du z.B. eine ältere Version mit andere LV-Nummer gemacht hast), kannst du in der Äquivalenzliste nachsehen. Wenn das Fach dort aufgeführt ist, wird es mit Studienabschluss angerechnet. Wenn das Fach dort nicht afugeführt ist kannst du versuchen eine Anerkennung für das neue Fach zu beantragen bzw. musst das neue Fach nachmachen.