Mehr Informationen zu Lehrveranstaltungen findest du auch in der BOKU Richtlinie zu prüfungsimmanenten und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Allgemeine Informationen
Vor Beginn jedes Semesters sind alle Lehrveranstaltungen in BOKUOnline zu veröffentlichen. Dabei muss Titel, Name der Leiter*in, Art, Form (inkl. Abhaltungsort) sowie alle Termine bekanntgegeben werden. Das Verzeichnis muss stets aktualisiert werden. Lehrveranstaltungsleiter*innen müssen vor Beginn jedes Semesters in BOKUonline in geeigneter Weise über die Ziele, Inhalte, Termine, Lehrmethoden sowie über Inhalte, Form, Methoden und Termine zu Prüfungen informieren. Bei nicht-prüfungsimmanenten muss auch über die Prüfungsform, bei prüfungsimmanenten über Anwesenheitserfordernisse, die Art der Teilleistungen und deren Gewichtung informiert werden
Quelle: § 76 Universitätsgesetz 2002 (UG), Richtlinie zu prüfungsimmanenten und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Anzahl der möglichen Wiederholungen
Wird eine Lehrveranstaltung negativ absolviert, so ist es möglich die Lehrveranstaltung drei mal zu wiederholen, es gibt also 4 Antritte. Wenn es die letzte Prüfung im Studium ist, gibt es einen zusätzlichen 5. Antritt, dabei müssen allerdings alle anderen Lehrveranstaltungen bereits beurteilt sein (bei Bachelorstudien inklusive der Bachelor-Arbeit, bei Masterstudien darf außer der besagten Lehrveranstaltung nur noch die Defensio fehlen). Im Falle von Prüfungen, die in einem einzigen Vorgang absolviert werden (Lehrveranstaltungstyp “Vorlesung (VO)” ) muss der 4. und ggf. 5. Antritt als kommissionelle Prüfung (vor einer Prüfungskommission) abgehalten werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungstypen (prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen) erfolgt die Wiederholung im üblichen Modus.
Es ist auch möglich, positiv absolvierte Lehrveranstaltungen zu wiederholen um eine Note aufzubessern. Dabei muss die Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach dem vorherigen Antritt wiederholt werden. Diese Wiederholung zählt ebenfalls zur Anzahl der gesamt zulässigen Antritte. Achtung: dadurch wird die ursprüngliche Beurteilung nichtig, das heißt es gilt immer die aktuellste Beurteilung, auch wenn diese schlechter ist als beim vorherigen Antritt!
Quelle: § 77 Universitätsgesetz 2002 (UG), § 85 BOKU Satzung
Korrekturdauer
Lehrveranstaltungszeugnisse müssen spätestens vier Wochen nach Erbringung der der Beurteilung zugrundeliegenden Leistung ausgestellt werden und das Ergebnis in BOKUonline eingetragen sein.
Quelle: § 74 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 (UG)
Vorlesungs-Prüfungen
Für Lehrveranstaltungen vom Typ “Vorlesung (VO)” müssen jedes Semester mindestens drei Prüfungstermine angeboten werden, wobei diese zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Semesters stattfinden müssen. Vor Beginn jedes Semester musst du über BOKUonline über Inhalte, Form, Methoden, Termine sowie Beurteilungskriterien (wie Notenschlüssel) informiert werden.
Quelle: § 76 UG 2002, § 80 BOKU Satzung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Hier handelt es sich um Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen bzw. praktischen Beiträgen der Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltung erfolgt. Dabei darf keines dieser Kriterien alleine ausschlaggebend für die Beurteilung sein (Ausnahme: “besonders umfassende schriftliche Arbeiten” z.B. Bachelor-Arbeit, Seminararbeiten). Bloße Anwesenheit ist kein Leistungskriterium. Nicht Erfüllen der Anwesenheit darf daher nicht zu einer negativen Note führen, sondern zu “Nicht Beurteilt”.
An der BOKU sind alle Lehrveranstaltungen prüfungsimmanent, die nicht vom Typ “Vorlesung (VO)” sind, also z.B. “Übung (UE)”, “Projekt (PJ)”, “Vorlesung und Übung (VU)”. Die Teilnahmebedingungen, die Art der geforderten Leistungen sowie die Voraussetzungen und Kriterien der Beurteilung und den Zeitpunkt, bis zu dem eine Abmeldung möglich ist müssen rechtzeitig vor dem Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden (im Idealfall über BOKUonline). Weitere Informationen findest du auch in der zugehörigen Richtlinie zu prüfungsimmanenten und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen.
Quelle: BOKU Satzung § 64,Richtlinie zu prüfungsimmanenten und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Anwesenheitspflicht
In Lehrveranstaltungen vom Typ “Vorlesung (VO)” darf es keine Anwesenheitspflicht geben. In allen anderen Lehrveranstaltungstypen (prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) ist eine Anwesenheitspflicht “nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der didaktischen Erfordernisse” festzulegen. Eine Anwesenheit von 100 % darf aber nur bei Exkursionen und bei der Ausbildung im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Geräten verlangt werden. Innerhalb der erlaubten Fehlzeiten müssen Studierende keine Gründe für ein Fernbleiben angeben. Wenn Anwesenheitspflicht besteht, muss dies über BOKUonline bekannt gegeben werden.
Quelle: Richtlinie zu prüfungsimmanenten und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Wahlfächer und freie Wahlfächer
In BOKU Studien wird zwischen Wahllehrveranstaltungen und freien Wahllehrveranstaltungen unterschieden. In deinem Curriculum findest du wie viele ECTS du aus der jeweiligen Fächergruppe absolvieren musst. Wahllehrveranstaltungen sind aus einer vorgegebenen Liste, die im Curriculum bzw. in BOKUonline zu finden ist zu wählen. Für freie Wahllehrveranstaltungen kannst du aus allen Lehrveranstaltungen an der BOKU sowie an anderen anerkannten tertiären Bildungseinrichtungen wählen. Werden Fächer an anderen Universitäten gemacht, so muss das im Rahmen eines ordentlichen Studiums oder einer Mitbelegung geschehen und danach ein Zeugnisnachtrag beantragt werden, damit die Fächer berücksichtigt werden können (Achtung: wenn du Fächer aus einem Vorstudium berücksichtigen lassen willst, musst du dies bis zum Ende deines zweiten Semesters eintragen lassen).
Quelle: §64 BOKU-Satzung bzw. jeweiliges Curriculum
Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
Schriftlichen Prüfungen bzw. Teilleistungen können mit Programmen zur Identifikation von Plagiaten oder anderem wissenschaftlichem Fehlverhalten geprüft werden. Bei Verdacht können innerhalb von sechs Wochen (unter Berücksichtigung der lehrveranstaltungsfreien Zeit) nach einer Prüfung bzw. Teilleistung mündliche Nachfragen zu den Themen der Prüfung bzw. Teilleistung erfolgen. Studierende müssen an diesem Vorgang mitwirken. Wenn diese Überprüfung bzw. die mündliche Nachfrage durch Studierende verhindert wird oder sich im Rahmen der Überprüfung herausstellt, dass es wissenschaftliches Fehlverhalten gab wird die Prüfung nicht beurteilt (Eintrag “Ungültig / Täuschung”) und auf die Anzahl der Antritte angerechnet.
Quelle: Richtlinie zu prüfungsimmanenten und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen