Grundsätzlich empfehlen wir bei kommissionellen Prüfungen aufgrund des 4. (und 5.) Antrittes immer ein persönliches Beratungsgespräch. Dazu kannst du in unserer wöchentlichen Sprechstunde vorbeikommen oder uns per Mail kontaktieren (bipol@oehboku.at)
Bei Lehrveranstaltungen hast du grundsätzlich drei Wiederholungen (= 4 Antritte), bzw. bei der letzten Prüfung im Studium einen zusätzlichen 5. Antritt (bei Masterstudien die letzte Prüfung vor der Defensio). Der 4. und ggf. 5. Antritt bei Lehrveranstaltungsprüfungen vom Typ Vorlesung (VO) muss als kommissionelle Prüfung durchgeführt werden. Ebenso müssen studienabschließende Prüfungen (Masterprüfungen oder Rigorosen) als kommissionelle Prüfung abgehalten werden.
Dabei wird nicht von einer Person alleine, sondern von einer Prüfungskommission, die aus mindestens drei Lehrenden besteht, geprüft. Die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung erfolgt mittels eigenem Antragsformular an die Studienservices. Wenn das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist (inkl. Prüfer*innen) muss mindestens zwei Wochen vor geplantem Termin beantragt werden, wenn das Formular unvollständig ist mindestens drei Wochen vor geplantem Termin. Die Prüfer*innen müssen über eine Lehrbefugnis (= Habilitation) für den entsprechenden Fachbereich verfügen. Studierende können dabei die Prüfer*innen selbst vorschlagen (diese müssen den Vorschlag am Antragsformular mit ihrer Unterschrift bestätigen). Ebenso können Studierende ein bestimmtes Prüfungsdatum beantragen. Auch die Durchführung der Prüfung in einer vom Curriculum abweichenden Methode kann beantragt werden, das heißt grundsätzlich kannst du die Prüfung je nach Präferenz mündlich oder schriftlich beantragen, allerdings muss dem Antrag auf abweichende Methode nur nachgegeben werden, wenn du eine länger andauernde Behinderung nachweisen kannst, die es unmöglich macht die Prüfung in der ursprünglich vorgesehenen Methode durchzuführen.
Auf der BOKU Website findest du das Antragsformular sowie ein Dokument mit weiteren Informationen zur Rechtslage bei kommissionellen Prüfungen: https://short.boku.ac.at/informationen-zu-pruefungen/kommissionelle-pruefungen
Quellen: § 77 Universitätsgesetz 2002 (UG), BOKU Satzung § 85