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Barrierefreies Studieren

ÖH Boku - Douglasien Zweig

Modus

hybrid

Zuständiges Referat

  • Sozialpolitik

Sprechstunden

Basisinformation

Ansprechperson auf der BOKU

Behindertenbeauftragte:

DI Ruth Scheiber-Herzog
Peter Jordan Straße 82/DG, 1190 Wien
Tel.: +43 1 47654-19401
E-Mail: ruth.scheiber@boku.ac.at
https://boku.ac.at/personen/person/4B88480F5ACEB73B
Sprechstunde nach telefonischer Absprache

BOKU relevante Informationen

Hier kommst du zur Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung: https://boku.ac.at/besondere-organe-und-einrichtungen/koordinationsstelle-fuer-gleichstellung-diversitaet-und-behinderung/behinderung

Abweichende Prüfungsmethoden bei Bedarf: https://boku.ac.at/besondere-organe-und-einrichtungen/koordinationsstelle-fuer-gleichstellung-diversitaet-und-behinderung/behinderung-inklusion/informationen-fuer-studierende/abweichende-pruefungsmethoden-nachteilsausgleich

Barrierefreie BOKU: https://boku.ac.at/besondere-organe-und-einrichtungen/koordinationsstelle-fuer-gleichstellung-diversitaet-und-behinderung/barrierefreie-boku
Bibliothek:

  • Führungen durch die Bibliothek in Gebärdensprache:
    derzeit online über ZOOM, Anmeldung notwendig
    https://boku.ac.at/bib/schulungen-und-kursangebot/bibliotheksfuehrungen
  • Sehbehinderten- und Blindenleseplatz:
    ub.support@boku.ac.at
    Tel.: +43 1 47654 – 38060
    https://boku.ac.at/bib/services/barrierefreier-zugang/sehbehinderten-und-blindenarbeitsplatz
  • Hinweise für geh- und sehbehinderte BenutzerInnen:
    Sekretariat Tel.: +43 1 47654 – 38000
    https://boku.ac.at/bib/services/barrierefreier-zugang/hinweise-fuer-geh-und-sehbehinderte-benutzerinnen#c57079

Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Voraussetzungen: Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent oder man ist dauernd außerstande, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Für studierende mit einem hohen Grad an Behinderung gilt die Semesterbeschränkung nicht, ebenso entfällt der Leistungsnachweis.

 

Studienbeihilfe

Für die Studienbeihilfe erhalten Studierende mit Behinderung einen Zuschlag von 160 Euro, wenn sie blind, hochgradig Sehbehindert oder auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind und 420 Euro, wenn sie gehörlos bzw. hochgradig schwerhörig sind oder ein Cochlea Implantat tragen. Die Altersgrenze, bis zu welcher das Studium begonnen werden muss, für das Beantragen der Studienbeihilfe erhöht sich bei behinderten Studierenden auf den 35. Geburtstag.

Studierende mit Behinderung können die Anspruchsdauer um bis zur Hälfte der vorgesehenen Mindeststudiendauer pro Studienabschnitt verlängern lassen.

Diese Behinderung kann durch den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe nachgewiesen werden, ebenso durch den Bezug von Bundespflegegeld oder Nachweise im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes.

Auf der Website der Stipendienstelle unter Studieren mit Behinderung findest du weitere Angaben.

 

Studienbeitrag

Als ordentliche/r Studierende/r musst du keine Studienbeiträge bezahlen, auch wenn du die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester überschritten hast, wenn bei dir eine Behinderung mit mindestens 50 Prozent festgestellt wurde. Dafür musst du einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen und deinen Behindertenpass des Sozialministeriumservices beilegen. Die Frist für die Antragstellung endet für das jeweilige Wintersemester am 31. Oktober bzw. für das jeweilige Sommersemester am 31. März. Hier kannst du das nochmal auf der BOKU Website nachlesen: https://boku.ac.at/studienservices/themen/studienbeitraege-foerderungen/erlass-des-studienbeitrages

Der ÖH Beitrag in Höhe von 20,20 Euro (im Jahr 2020) muss jedenfalls bezahlt werden (im BOKU online unter Studienbeitragsstatus findest du die Bankdaten und wann der Beitrag immer fällig wird).

 

Sozialfonds für Studierende mit Behinderung

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent laut Behindertenpass oder fachärztlichem Gutachten. Hier können studienbezogene Kosten beantragt werden, sofern sie nicht von anderen Stellen wie z.B. vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice oder von den Sozialreferaten der Landesregierungen übernommen werden. Darunter können beispielsweise die Digitalisierung von Texten, Transportdienste, Gebärdensprachdolmetscher/innen oder auch die Anschaffung von Geräten und Behelfen, die für das Studieren mit Behinderung erforderlich sind, fallen.

Je nach Situation können Unterstützungen bis zu 4.500 Euro bewilligt werden. Die bewilligte Summe wird dann bei Vorlage der Originalrechnungen ausbezahlt. Auf Wunsch ist es auch möglich, dass die Dienstleister/innen die Kosten mit einem entsprechenden Formular direkt über die ÖH abrechnen, damit der Betrag nicht von den Studierenden ausgelegt werden muss. Dazu findest du auf unserer Website für die ÖH BOKU Sozialfonds oder in den Richtlinien mehr Informationen.

ÖH BOKU Unterstützungsfond: Als Unterstützung für Studierende, die zumindest 50 Prozent behindert sind, können für die entstandenen Mehrkosten maximal 150 Euro pro Semester ausbezahlt werden. Dazu findest du auf unserer Website für die ÖH BOKU Unterstützungsfonds oder in den Richtlinien mehr Informationen.

 

ÖH-Bundesvertretung Referat für Barrierefreiheit

E-Mail: barrierefrei@oeh.ac.at
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien
https://www.oeh.ac.at/barrierefreiheit

Das Referat für Barrierefreiheit der ÖH-Bundesvertretung bietet kostenlose Beratungen zu verschiedensten Themen rund um Barrierefreiheit im Studium an und setzt sich dafür ein, dass auf die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen, psychischer und/oder chronischer Krankheit im Hochschulalltag eingegangen wird.

 

Erasmus+ Sonderzuschuss für Teilnehmer/innen mit Behinderung

Personen mit Behinderung können bei Erasmus+ (Studium, Praktikum, Lehraufenthalt, Fortbildung) einen Sonderzuschuss zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten beantragen.

Linksammlung

  • Stichwort? Studieren mit Behinderung! Eine Praxis-Broschüre: https://www.hochschulombudsnetz.at/wp-content/uploads/2017/09/Stichwort-Studieren-mit-Behinderung-Onlineversion.pdf
  • ARGE zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen an Österreichischen Universitäten und Hochschulen: https://www.uniability.org/
  • Bundesministerium – Studieren mit Behinderung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Studieren-mit-Behinderung.html
  • Persönliche Assistenz: https://www.wag.or.at/
  • Fonds Soziales Wien: https://www.fsw.at/p/behinderung

FAQ

Ich habe eine Beeinträchtigung und möchte ein Studium an der BOKU beginnen. Was sind die ersten Schritte bzw. was muss ich beachten?

Ein guter Start wäre sich bei der Behindertenbeauftragten der BOKU zu melden – DI Ruth Scheiber-Herzog. Den Kontakt findest du ganz oben auf dieser Seite. Bei den Unterstützungsmöglichkeiten hast du einige Vorzüge wie etwa die erhöhte Familienbeihilfe + Verlängerung, Zuschläge auf Studienbeihilfe + erhöhte Anspruchsdauer + erhöhte Altersgrenze. Grundsätzlich bist du auch vom Studienbeitrag befreit, wenn du einen Antrag auf Erlass stellst. Grundsätzlich stehen dir auch alle Fördermöglichkeiten der BOKU und der ÖH zur Verfügung.

Falls du Interesse an einem Auslandsstipendium oder Auslandspraktikum hast, kannst du mit einem Sonderzuschuss von Erasmus+ rechnen.

In der Linksammlung findest du auch wichtige Informationen für deinen Studienalltag!

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Erstsemestrigen-Tutorium (EST) im Wintersemester 2026 // First Semester Tutorial

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ERSTI-Bier (Biermontag ErstiWoche Edition)

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