Es ist möglich, Lehrveranstaltungen (LV) aus einem Masterstudium “vorzuziehen” – also zu absolvieren, während du noch im Bachelorstudium bist. Diese sind allerdings mit 18 ECTS begrenzt und du musst die StEOP absolviert haben. Die vorgezogenen ECTS werden von deinem Kontingent bei der Anmeldung zur Prüfung (bei VO) bzw. bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung bei prüfungsimmanenten (alle anderen LV-Typen) abgezogen. Ist das Kontingent aufgebraucht, kannst du dich für keine weiteren Master Lehrveranstaltungen anmelden.
Quelle: BOKU Satzung § 64 (4)